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Verfahrenshilfe

Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

  • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
  • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
Hinweis

Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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